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Vertragsbedingungen / Reisebedingungen
Stand: 01.03.2006
§1
Mehr als im Vertrag angegebene Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden.§2
Das Feriendomizil muss am Abreisetag stets um 10:00 Uhr geräumt sein. Ebenso kann es nicht vor 16:00 Uhr belegt werden, es sei denn, es ist eine Vereinbarung getroffen worden.§3
Bei Stornierung des Feriendomizils vor Reiseantritt gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Dieser § gilt ebenfalls bei Stornierung durch Krankheit.
*) jeweils berechnet auf den reinen Übernachtungspreis bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern und bei Zimmern auf Übernachtung inkl. Frühstück §4
Bei Stornierung des Feriendomizils während Ihres Urlaubsaufenthaltes gelten folgende Regelungen:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch Versicherung, damit Sie anfallende Stornierungskosten vermeiden. §5
Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen ist eine weitere Haftung ausgeschlossen.
§6
Die Verpflichtung zur mietweisen Überlassung des Feriendomizils wird erst wirksam, wenn der vom Mieter unterzeichnete Mietvertrag vorliegt und die Anzahlung beim Vermieter ist. Der Restbetrag und die Kurabgabe werden bei Anreise vor Ort beim Vermieter bezahlt.
§7
Sämtliche anderweitige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das für Wismar zuständige Amtsgericht.
Hotel / Restaurant / Appartementanlage "Zur Seemöwe" |
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