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Vertragsbedingungen / Reisebedingungen
Stand: 01.03.2006
§1
Mehr als im Vertrag angegebene Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden.
§2
Das Feriendomizil muss am Abreisetag stets um 10:00 Uhr geräumt sein. Ebenso kann es nicht vor 16:00 Uhr belegt werden, es sei denn, es ist eine Vereinbarung getroffen worden.
§3
Bei Stornierung des Feriendomizils vor Reiseantritt gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Für Ferienwohnungen/Ferienhäuser *) bis 45. Tag vor Reiseantritt kostenfrei
44. ? 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
29. ? 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %
Für die Unterbringung im Zimmerbereich *) bis 30. Tag vor Reiseantritt kostenfrei
29. ? 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
21. ? 8. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 7. Tag vor Reiseantritt 80 %
Dieser § gilt ebenfalls bei Stornierung durch Krankheit.
*) jeweils berechnet auf den reinen Übernachtungspreis bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern und bei Zimmern auf Übernachtung inkl. Frühstück
§4
Bei Stornierung des Feriendomizils während Ihres Urlaubsaufenthaltes gelten folgende Regelungen:
  • Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.
  • Ersparte Aufwendungen muss sich der Vermieter anrechnen lassen (wie bspw. Frühstück, Halb- oder Vollpension).
  • Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen/Ferienhäuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Bis zur anderweitigen Vermietung des Feriendomizils hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den angegebenen Betrag abzgl. der vom Mieter eingesparten Aufwendungen zu zahlen.
  • Eine Verrechnung des Betrages oder einer geleisteten Anzahlung erfolgt am Ende der Dauer des Vertrages.
Dieser § gilt ebenfalls bei Stornierung durch Krankheit.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch Versicherung, damit Sie anfallende Stornierungskosten vermeiden.
§5
Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen ist eine weitere Haftung ausgeschlossen.
§6
Die Verpflichtung zur mietweisen Überlassung des Feriendomizils wird erst wirksam, wenn der vom Mieter unterzeichnete Mietvertrag vorliegt und die Anzahlung beim Vermieter ist. Der Restbetrag und die Kurabgabe werden bei Anreise vor Ort beim Vermieter bezahlt.
§7
Sämtliche anderweitige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das für Wismar zuständige Amtsgericht.


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